Technische Mitteilung, Nr. 07/2022
Die IFL e. V. informiert regelmäßig über aktuelle Entwicklungen aus den Bereichen Fahrzeugtechnik und Lackierung
01 50 00 00 GFS/Geführte Funktion (Geführte Fehlersuche)
Aufgrund diverser Unklarheiten und häufiger Nachfragen, die im Zusammenhang mit o.g. Arbeitsposition erfolgen, möchte die IFL die Branche über diese Arbeitsposition aufklären.
Historie:
Die Geführte Fehlersuche (GFS) ist eine im Volkswagen Konzern bestehende „Arbeitsposition“, die nur in Verbindung mit dem Diagnosesystem ODIS (Onboard Diagnostic Informations System) zum Einsatz kommt. Für die Arbeiten mit dem Diagnosesystem ODIS gibt es keine vorgeschriebenen Arbeitszeitrichtwerte, da die Tätigkeiten für jeden Anwendungsfall verschieden sind. Deshalb ist bei ODIS ein eigenes „Arbeitszeitentool“ integriert, das für diese Tätigkeiten einen individuellen Arbeitszeitwert erstellt. Dies erfolgt jedoch nur bei der Geführten Fehlersuche bzw. bei der Geführten Funktion. Nach durchgeführter Fehlersuche mit ODIS werden die errechneten Zeiteinheiten in dem Diagnoseprotokoll abgebildet. Die Zeit, die auf dem Protokollausdruck bzw. im Gerät angegeben wird, ist nur die gemessene Arbeitszeit, die der Mechaniker mit dem Gerät verbringt. Das bedeutet, dass die Zeitmessung nur für Tätigkeiten wie Lesen des Diagnoseablaufs, Betätigen von Buttons im System, Messen am Fahrzeug, erfolgt.
Tätigkeiten, wie z. B. individuelle Rüstzeiten, Demontage- und Montage von Bauteilen oder das Freilegen von Steckverbindungen sowie das Beschaffen und Anwenden von Spezialwerkzeugen, werden nicht mit dem ODIS System gemessen.
Hier kommt dann APOS (Arbeits-Positions-Organisations-System = Arbeitszeitrichtwertkatalog) vom Hersteller zur Anwendung. Zusätzlich erforderliche Arbeitsschritte bzw. Aufwendungen, die nicht vom oben beschriebenen ODIS System abgedeckt sind, werden hier zusammengefasst.
Im Endergebnis werden die Zeiten (Start bis Ende) des Diagnoseprotokolls ODIS mit den zusätzlichen Arbeitspositionen aus APOS addiert und ergeben so ein Ergebnis in ZE.
Datenanbieter:
DAT: Werden über die Arbeitsposition GFS (Geführte Fehlersuche, Fehlerspeicher lesen und löschen) hinaus Diagnosearbeiten mit ODIS durchgeführt, so ist die systemseitig oder anderweitig ermittelte Zeit anstatt der 30 ZE (DAT) zu kalkulieren. Die voreingestellten 30 ZE müssen im DAT-System in diesem Fall überschrieben werden.
Diese Position wird innerhalb der Datensysteme von Audatex, DAT oder Schwacke/Eurotax entweder automatisch einer Arbeitsposition zugesteuert, falls es fallbezogen vom OEM vorgegeben ist oder sie muss vom Anwender über eine sogenannte Zusatzposition (Eigene oder Nichtstandard Position) manuell hinzugefügt werden, sofern erforderlich.
Die GFS/Geführte Arbeitsposition stellt hierbei nicht den individuellen Diagnoseaufwand dar. Sie ist auch als Vorbereitungs- bzw. Rüstzeitposition für die Vorbereitung bzw. den Einstieg in die geführte Fehlersuche (GFS) anzusehen.
Die eigentliche geführte Fehlersuche GFS beginnt in der Praxis dann mit dem Starten der Diagnose, wobei die einzelnen Schritte der GFS vom jeweils vorhandenen, meist einem Mehrmarkendiagnosesystem vorgegeben werden. Die Vorgehensweise bei den unterschiedlichen Anbietern kann hier voneinander abweichen. Das Ende erfolgt mit Abschluss der Diagnosearbeiten (modellspezifisch). Nicht jeder Tester verfügt hierbei über eine Druckerfunktion oder ist in der Lage, Ergebnisse abzuspeichern. Hier kann z. B. eine separate Zeiterfassung oder eine Dokumentation als Nachweis hilfreich sein.
Nicht enthalten sind hier Arbeiten wie bereits oben im ODIS System beschrieben, so z. B. auch die Einrichtung der Ladeerhaltung bzw. Aufrechterhaltung der Bordspannung, die bei modernen Fahrzeugen in der Regel erforderlich ist (soweit dies nicht schon automatisch vom Kalkulationssystem vorgegeben ist).
Von anderen Fahrzeugherstellern oder Importeuren ist uns eine solche Arbeitsposition (GFS) nicht bekannt. Hier sollten die Anwender, falls erforderlich, eine entsprechende Zusatzposition anlegen oder einen individuellen Rüstaufwand in die Positionen Fehlerspeicher auslesen vor oder nach der Reparatur integrieren (Umfasstext anpassen).
Ausschlaggebend ist in jedem Fall, mit welchem Diagnosesystem im reparaturausführenden Reparaturfachbetrieb gearbeitet wird, welche Vorgaben bzw. Prozesse es seitens des Systems gibt sowie die individuellen, betrieblichen Gegebenheiten.
Fazit IFL:
Prinzipiell sind die reparaturausführenden Fachbetriebe nicht nachweispflichtig. In Absprache mit dem Kunden, der zahlungspflichtigen Versicherung oder dem involvierten Sachverständigen helfen die Zeitprotokolle die Transparenz und somit die Akzeptanz der Reparaturrechnungen zu verbessern.
Dokumentieren Sie alle zusätzlich erforderlichen Arbeiten. Die anfallenden, auftragsbezogenen Kosten bzw. Aufwendungen sind individuell dem Reparaturauftrag direkt zuzuordnen und somit Bestandteil der Reparaturrechnung.
Ihr IFL-Team